RICHTLINIEN zur Vergabe von Ehrungen durch den Landeskrippenverband Oberösterreich

R I C H T L I N I E N


1. Eine Ehrung von Funktionären oder Vereinsmitglieder durch den Landeskrippenverband Oberösterreich erfolgt nur bei Vorliegen von Verdiensten wegen eines besonderen Beitrages zur Verbreitung der Volksbildung und Heimatpflege auf dem Sektor des Krippenwesens in Oberösterreich. Diese Vergaberichtlinie gilt nicht für die Ehrenmitgliedschaft (Artikel 4/4 der Verbandsstatuten) und Ehrungen durch den Verband der Krippenfreunde Österreichs (Artikel 8/1 der Verbandsstatuten).


2. Nur langjährige Mitgliedschaft oder wiederkehrende Mitarbeit bei Veranstaltungen aller Art ist kein Grund für eine Ehrung durch den Landeskrippenverband Oberösterreich.


3. Den Antrag auf Ehrung beschließt der Vorstand des Landeskrippenverbandes Oberösterreich aus eigenem Antrieb oder eine Bezirks- bzw. Ortsgruppe stellt einen begründeten schriftlichen Antrag. Grundsätzlich sind Ehrungen in der Reihung zu vergeben, d.h. eine höherrangige Ehrung wird nur vergeben, wenn dem Funktionär oder Vereinsmitglied die in der Reihenfolge davor liegende Ehrung bereits verliehen wurde. Begründete Ausnahmen von dieser Vergaberegel sind möglich.


4. Ehrung des Landeskrippenverbandes Oberösterreich sollen nach Möglichkeit bei einer Generalversammlung oder einer ähnlichen Veranstaltung, stets jedoch im entsprechenden Rahmen vorgenommen werden. Die Verleihung hat durch den Landesobmann oder ein von ihm nominiertes Vorstandsmitglied des Landeskrippenverbandes Oberösterreich zu erfolgen.


5. Eine Ehrung durch den Landeskrippenverband Oberösterreich bedarf eines Beschlusses des Vorstandes. Der Ehrende erhält eine Urkunde sowie eine sichtbare Insignie (Anstecknadel).


6. Vom Landeskrippenverband Oberösterreich werden folgende sichtbare Auszeichnungen verliehen:

a) Ehrenzeichen in Silber und

b) Ehrenzeichen in Gold.


7. Das Recht der Bezirks- bzw. Ortsgruppen eigene Ehrungen für verdiente Funktionäre und Mitglieder mit langjähriger Mitgliedschaft zu verleihen, bleibt von dieser Vergaberegelung unberührt und wird von den Bezirks- bzw. Ortsgruppen im eigenen Wirkungsbereich geregelt.


8. Die Administration der Ehrungen durch den Landeskrippenverband Oberösterreich in der Mitgliederverwaltung erfolgt vom Kassier (Verantwortlicher der Mitgliederverwaltung).


9. Die Beschaffung und Verwahrung von Insignien und Urkunden obliegt dem Landesobmann in Zusammenarbeit mit dem Kassier.

V e r l e i h u n g s b e d i n g u n g e n

Ehrenzeichen in Silber

· 6 Jahre Leiter der Krippenbauschule, Lehrer in der Krippenbauschule, Kursleiter bei

den Bezirks- bzw. Ortsgruppen sowie mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft.

· 10 Jahre Vereins- oder Verbandsfunktionär sowie mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft.

· Besondere Verdienste auf dem Gebiet des Krippenwesens über Vorstandsbeschluss

des Landeskrippenverbandes sowie mindestens 10 Jahre Mitgliedschaft.

Ehrenzeichen in Gold

· 10 Jahre Leiter der Krippenbauschule, Lehrer in der Krippenbauschule, Kursleiter bei

den Bezirks- bzw. Ortsgruppen sowie mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft.

· 15 Jahre Vereins- oder Verbandsfunktionär sowie mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft.

· Besondere Verdienste auf dem Gebiet des Krippenwesens über Vorstandsbeschluss

des Landeskrippenverbandes sowie mindestens 20 Jahre Mitgliedschaft.


Gegenständliche Richtlinie wurde am 05.02.2014 im Rahmen einer Vorstandssitzung genehmigt und tritt mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Für den Landeskrippenverband OÖ

Karl Hennerbichler Landesobmann Gegenständliche Richtlinie wurde am 5. Februar 2014 im Rahmen einer Vorstandssitzung beschlossen und im Vorstandsbeschluss Nr. 46 vom 05.02.2014 dokumentiert.


Die Ehrennadel ist kreisförmig in einem Durchmesser von 27 mm und mit einem Lorbeerkranz umrandet. Im Kreiszentrum befindet sich das Krippenlogo in erhabener Ausführung. Zwischen Lorbeerkranz und Krippenlogo ist im oberen Bereich bogenförmig der Schriftzug „LANDESKRIPPENVERBAND“ und unter dem Krippenlogo der Schriftzug „OBERÖSTERREICH“ in erhabener Ausführung angebracht.

Ehrenzeichen Gold Ehrenzeichen Silber


Download
Richlinien für Ehrenzeichen + Abzeichen
Adobe Acrobat Dokument 77.5 KB