Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten im Bereich des oberösterreichischen Krippenwesens sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Name (Vor + Zuname), Geburtsdaten (Ort + Datum), Adresse (nur bestehende Postanschrift, kein Zweitwohnsitz und dgl.), Telefonnummer (Festnetz + Mobilnetz), E-Mailanschrift und Webanschrift (bestehende Standard Mailadresse, Webanschrift nur bei freiwilliger Preisgabe), Bilddokumentation (Fotos + Videos und Tondokumentationen von allen Veranstaltungen der österreichischen Krippenfreunde).

 

Kein Schutz von öffentlichen oder anonymen Daten!

 

Verantwortlicher ist, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogene Daten entscheidet. Im Bereich der OÖ. Krippenfreunde sind dies die Obfrauen oder Obmänner und die jeweiligen Stellvertreter der einzelnen Bezirks- bzw. Ortsorganisationen. (Verarbeitung der gesamten Mitgliederdaten innerhalb seiner Organisationseinheit) .

 

Betroffener ist, der dessen personenbezogene Daten verwendet werden. (jedes Mitglied).

 

Auftragsverarbeiter ist, wer personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. (Kassier/Stellvertreter, Webmaster, Druckerfirma im Rahmen einer Postwurfsendung etc.).

 

Verarbeitung, unter diesem Titel versteht man das Ermitteln, Speichern, Aufbewahren, Abfragen, Sortieren, Benutzen, Überlassen an Dienstleister (bei Überlassen der Daten an einem Dienstleister ist grundsätzlich ein Vertrag abzuschließen, siehe unter den Abschnitt „Überlassen von Daten“) usw.

 

Übermittlung, unter diesem Titel versteht man die Weitergabe an andere Verantwortliche, die Weitergabe von Mitgliederdaten an den Dachverband oder Verwendung der Mitgliederdaten für andere Zwecke (nicht der Kernfrage betreffend) innerhalb des Vereins.

 

Veröffentlichung ist, die Preisgabe im öffentlichen Netzwerken (Homepage und dgl.), im Druckwerk „Der Krippenfreund“, in der „OÖ. Krippenzeitung“, in den „örtlichen Vereinszeitungen“ und dgl.

Zustimmung des Betroffenen erfolgt mit der Unterfertigung oder Abgabe der Beitrittserklärung bzw. mit dem freiwilligen Beitritt zu den OÖ. Krippenfreunden.